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FG Rheinland-Pfalz 15.03.2006 1 K 2369/03, NWB 24/2006 S. 188

Bilanzierung | Einbeziehung des Weihnachtsgelds in Rückstellungsberechnung für ausstehenden Urlaub

Das , rkr. entschieden, dass bei der Berechnung der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub auch ein anteiliges dreizehntes Monatsgehalt (hier: Weihnachtsgeld) einzubeziehen ist. Im entschiedenen Fall hatten die Arbeitnehmer nach dem einschlägigen Tarifvertrag Anspruch auf ein solches Weihnachtsgeld, weshalb es als Gegenleistung für die Arbeitsleistung anzusehen, wirtschaftlich dem abgelaufenen Jahr zuzurechnen und damit bei der Rückstellungsberechnung einzubeziehen sei. Nicht einzubeziehen sind dagegen nach der BFH-Rechtsprechung jährlich neu zu vereinbarende Sondervergütungen wie (freiwillige) Weihnachtsgratifikationen oder Tantiemezahlungen, was die Finanzverwaltung im entschiedenen Fall erfolglos auf das Weihnachtsgeld übe...