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Lohnsteuer | Anwendungserlass: Sonderzahlungen an Zusatzversorgungskassen führen nicht zu Arbeitslohn
Der BFH hat mit den Urteilen v. - VI R 32/04 NWB MAAAB-67526 und VI R 148/98 NWB CAAAB-68134 sowie v. - VI R 92/04 NWB TAAAB-79017 entschieden, dass Sonderzahlungen eines Arbeitgebers an Zusatzversorgungskassen, die anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere Zusatzversorgungskasse (ohne Systemumstellung) oder anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geleistet werden, nicht zu Arbeitslohn bei den aktiven Arbeitnehmern führen. Diese Urteile sind nach dem I allgemein anzuwenden. Gleichzeitig wird für Lohnzahlungs- bzw. Veranlagungszeiträume, die nach dem enden, darauf hingewiesen, dass für die steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die...