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Übernahme der Grunderwerbsteuer erhöht nicht das umsatzsteuerliche Entgelt
BFH ändert seine Rechtsprechung
Bei Grundstücksveräußerungen vereinbaren die Vertragsparteien regelmäßig, dass der Erwerber die anfallende Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat. Die Parteien können nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerfreiheit der Grundstückslieferung verzichten. Nach bisheriger Auffassung wurde das umsatzsteuerliche Entgelt dann um die halbe Grunderwerbsteuer erhöht. Nun hat der NWB KAAAB-81748 entschieden, dass die Grunderwerbsteuer, die der Käufer eines Grundstücks vereinbarungsgemäß zahlt, das Entgelt für die Grundstückslieferung nicht erhöht.
I. Bisherige Rechtslage
Auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann gem. § 9 UStG verzichtet werden. Voraussetzung für einen wirksamen Verzicht auf die Steuerbefreiung ist, dass das Grundstück an den Erwerber für dessen Unternehmen geliefert wird, dass es also beim Erwerber Unternehmensvermögen wird. Bei wirksamer Option wird die Grundstückslieferung steuerpflichtig. Nach § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur in der Notarurkunde erfolgen.
Bei Grundstücksveräußerungen vereinbaren die Vertragsparteien regelmäßig, dass der Erwerber die anfallende ...