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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - VI 417/2005

Gesetze: KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1 StVZO § 23 Abs. 6a

Besteuerung von sog. Kombinationskraftwagen nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

Leitsatz

Nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO ist die steuerliche Einstufung von sog. Kombinationskraftwagen nach den Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen des europäischen Gemeinschaftsrechts vorzunehmen, hier der Richtlinie 70/156/EWG vom in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom , welche die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge regelt und die spätestens seit dem von den Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden ist.

Fundstelle(n):
UVR 2006 S. 172 Nr. 6
BAAAB-87512

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