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NWB Nr. 23 vom Seite 1903

Anlage EÜR – Zusatzbelastungen für Kleinbetriebe und Mittelstand

Der erste Versuch einer Gliederung der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG durch einen amtlichen Vordruck war zunächst gescheitert. Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz v. (BGBl 2003 I S. 1550) sollte bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstmals für nach dem beginnende Wirtschaftsjahre ein „amtlich vorgeschriebener Vordruck” beigefügt werden. Aufgrund des Widerstands der Praxis am ersten Entwurf des amtlichen Vordrucks wurde dieser nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz v. zurückgezogen.

Das Ziel, die Einnahmenüberschussrechnung in eine artfremde Form zu zwängen, wurde aber nicht aufgegeben. Die Finanzminister beschlossen zugleich die Erarbeitung eines völlig neuen Formulars, das der Zielvorgabe der Vereinfachung des Steuerrechts gerecht werden sollte. Die Finanzverwaltung in Gestalt des BMF wurde mit der Überarbeitung des Vordrucks „EÜR” beauftragt, der schließlich mit (BStBl 2005 I S. 320) bekannt gegeben wurde. Die Rechtsgrundlage für diesen Vordruck findet sich in § 60 Abs. 4 EStDV i. V. mit § 84 Abs. 3c EStDV.

Die erweiterten Erklärungspflichten für Einnahmenüberschussrechner werden in der BT-Drucks. 15/537 damit begründet, dass Bürokratie in gewissem Umfang notwen...