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Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006
Der Deutsche Bundestag hat am den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 verabschiedet. Der Bundesrat wird am über seine Zustimmung entscheiden. Das Gesetz umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
1. Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes
Mit Wirkung zum soll der allgemeine Umsatzsteuersatz von derzeit 16 v. H. auf 19 v. H. angehoben werden (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG bleibt hingegen unverändert bei 7 v. H.
2. Folgeänderungen bei den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Als Folge der Anhebung des allgemeinen Steuersatzes bei der Umsatzsteuer wird der land- und forstwirtschaftliche Durchschnittssatz für bestimmte Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG ebenfalls von 16 v. H. auf 19 v. H. angehoben.
Land- und Forstwirte können den Vorsteuerabzug mit einem gesetzlich festgelegten Pauschalsatz in Anspruch nehmen. Ein darüber hinausgehender Vorsteuerabzug nach den tatsächlichen Verhältnissen entfällt. Durch eine Erhöhung der Vorsteuerpauschale für forstwirtschaftliche Umsätze von 5 v. H. auf 5,5 v. H. sowie für alle anderen Umsätze von 9 v. H. auf 10,7 v. H. sol...