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FG München 29.03.2006 10 K 2847/03, NWB direkt 23/2006 S. 9

Personengesellschaft oder Arbeitsgemeinschaft

Unter einer Arbeitsgemeinschaft i. S. von § 2a GewStG ist ein Zusammenschluss von Unternehmern zu dem Zweck der gemeinsamen Ausführung eines Auftrags zu verstehen. Der Geltungsbereich dieser Ausnahmevorschrift wird jedoch überschritten, wenn der Zweck der Gesellschaft nicht nur auf die Erfüllung eines Werkvertrags oder Werkliefervertrags gerichtet ist, sondern auch die Vermarktung sowie die Übertragung des Wohnungseigentums an mehreren Wohnungen umfasst. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse besteht keine Arbeitsgemeinschaft, sondern eine selbst gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaft, wenn zwei Unternehmer auf unbestimmte Zeit eine vom Zweck her allgemein auf die Sanierung von Altbauobjekten ausgerichtete, nicht etwa auf nur ein bestimmtes Projekt beschränkte GbR gegründet haben, die „sämtliche ...