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BFH 24.11.2005 II B 27/05, NWB direkt 23/2006 S. 10

Keine Gleichstellung von Pflegekindern mit in § 15 Abs. 1 ErbStG genannten Kindern

Pflegekinder sind den in § 15 Abs. 1 ErbStG genannten Kindern und Stiefkindern nicht gleichzustellen und deshalb nicht der Steuerklasse I zuzuordnen. Aus Art. 3 und 6 GG ergibt sich kein Gleichstellungsgebot.