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FG Nürnberg 30.03.2006 IV 205/2005, NWB direkt 23/2006 S. 10

Erlass von Erbschaftsteuer

Der Verlust des von Todes wegen erworbenen Betriebsvermögens durch Insolvenz innerhalb der Fünfjahresfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG führt nicht zu einer Unbilligkeit der Geltendmachung des Erbschaftsteueranspruchs aus sachlichen Gründen.