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FG München 29.03.2006 10 K 117/04, NWB direkt 23/2006 S. 9

Einkünftequalifikation im Einkommensteuerbescheid

Die Qualifikation der Einkunftsart im Einkommensteuerbescheid entfaltet keine Bindungswirkung für die Festsetzung der Gewerbesteuer. Eine Klage gegen den Einkommensteuerbescheid mit der Begründung, als gewerblich eingestufte Einkünfte seien vielmehr als solche aus selbständiger Tätigkeit anzusehen, ist mangels Beschwerde unzulässig.