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FG Hamburg 17.02.2006 I 195/05, NWB direkt 23/2006 S. 6

Kindergeld bei mehreren Berechtigten

Ist ein Kind bei beiden Elternteilen in ihren jeweiligen Haushalt aufgenommen worden, kann nur einem der beiden Elternteile das Kindergeld gezahlt werden. Nach dem Kontinuitätsprinzip steht demjenigen das Kindergeld zu, bei dem das Kind die Monate davor im Haushalt aufgenommen worden ist. Entscheidend ist der erste Tag des jeweiligen Monats, denn das Kindergeld wird jeweils für einen Kalendermonat gezahlt.