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BFH 30.03.2006 IV R 25/04, NWB direkt 23/2006 S. 5

Pensionszusage zugunsten des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH

Erstattet eine GmbH & Co. KG ihrer Komplementär-GmbH den Aufwand für die Bildung von Pensionsrückstellungen zugunsten des Geschäftsführers der GmbH und Kommanditisten der KG, sind die Erstattungen in der Sonderbilanz des begünstigten Kommanditisten – nicht in den Sonderbilanzen aller Gesellschafter – durch Ansatz eines gleich hohen Anspruchs auf Sondervergütungen auszugleichen. Ein unterlassender Ausgleich ist nach den Grundsätzen des so genannten formellen Bilanzenzusammenhangs nachzuholen, und zwar grundsätzlich in der Schlussbilanz des ersten Jahrs, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist.