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Freibetrag für „nebenberufliche künstlerische Tätigkeit”
Das Tatbestandsmerkmal einer „künstlerischen” Tätigkeit ist im Rahmen der Regelung des Freibetrags für eine nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG so auszulegen wie das Tatbestandsmerkmal des Künstlers bei der Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die nebenberufliche Tätigkeit eines Statisten an einem Theater oder an einer Oper erfüllt die Anforderungen an eine künstlerische Tätigkeit, wenn er Tätigkeiten ausübt, die auch von einem Schauspieler oder Sänger – den charakteristischen künstlerischen Akteuren dieser Kunstgattungen –, etwa in einer Nebenrolle, wahrgenommen werden. Diesen Bereich verlässt der Statist erst dann, wenn er lediglich als eine Art „menschliche Requisite” – ohne eigenen Ausdruck außer der schlichten Darstellung seines...