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Nachforderungszinsen und zinsfreie Stundung nach § 21 UmwStG
Die Möglichkeit der zinsfreien Stundung von Steuerbeträgen gem. § 21 Abs. 2 UmwStG hindert nicht die Festsetzung von Nachforderungs- oder Erstattungszinsen, die sich in Folge von Änderungen der Steuerfestsetzung nach § 233a AO ergeben. Für die Frage der Erhebung von Stundungszinsen steht im Vordergrund das gesetzgeberische Anliegen der Liquiditätsschonung des Steuerpflichtigen in der Weise, dass nicht der Vorteil der Stundung durch Zahlung von Stundungszinsen nivelliert werden soll. Die Erhebung von Zinsen gem. § 233a EStG betrifft dagegen einen anderen Regelungskreis. Die Vollverzinsung soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz gleichen gesetzlichen Entstehungszeitraums zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt werden. Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu erreichen, sollen die Liquiditätsvorteile abg...