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Steuerabzug bei Gastdarbietungen ausländischer Künstler und Sportler
DBA-Rechte beschränkt Steuerpflichtiger auch für den Steuerhaftungsschuldner?
Nach dem Gerritse-Urteil, in dem sich der EuGH bereits im Juni 2003 für die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler entschieden hatte, muss er sich nunmehr dem ähnlich gelagerten Fall des unterlassenen Steuerabzugs trotz der nicht vorgelegten Freistellungsbescheinigung des Bundesamts für Finanzen (nunmehr Bundeszentralamt für Steuern – BZSt) widmen. Der für den Fall zuständige Generalanwalt beim EuGH hat seinen Schlussantrag vorgelegt.
Ausgangsverfahren
Die Klägerin im Ausgangsverfahren ist eine Konzertagentur, die einem in den Niederlanden ansässigen Musiker die vereinbarte Gage ohne den nach § 50a EStG vorgeschriebenen Steuerabzug ausbezahlt hatte. Da nach dem DBA Niederlande die Gage ohnehin in den Niederlanden und nicht in Deutschland zu versteuern gewesen wäre, hätte der Musiker nur eine Freistellungsbescheinigung beim Bundesamt für Finanzen (jetzt BZSt) zu beantragen brauchen, um seine Abkommensberechtigung der Agentur gegenüber zu belegen, damit ihm diese die Gage brutto problemlos hätte auszahlen können. Indes hatte er es versäumt, den Antrag beim Bundesamt überhaupt zu stellen. Dennoch unterließ di...