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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 6

Ablösung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Steuerliche Konsequenzen für Gesellschaft und Gesellschafter

Dipl.-Betriebswirtin (FH) Steuerberaterin Julia Hermann, Köfering

In vielen Situationen, z. B. bei Kreditverhandlungen, bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder wenn die GmbH veräußert werden soll, erweist sich eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer als erhebliches Hindernis. Eine Ablösung der Pensionsverpflichtung ist auf verschiedenen Wegen möglich. Sie verlangt allerdings eine eingehende Untersuchung der steuerlichen Folgen für Gesellschaft und Gesellschafter.

Mehrere Lösungen unter Berücksichtigung der Pensionsvereinbarung

Eine Pensionsverpflichtung kann auf mehreren Wegen „entsorgt” werden:

  • Gesellschaft widerruft die Pensionszusage wegen finanzieller Schwierigkeiten,

  • Gesellschaft widerruft die verfallbaren Pensionsansprüche,

  • Gesellschafter verzichtet auf seine Pensionsansprüche mit/ohne Abfindung,

  • Pensionszusage wird auf einen anderen Rechtsträger übertragen.

Wenn die Pensionsverpflichtung entfällt, ist die Pensionsrückstellung aufzulösen, wodurch zunächst positiven Folgen für die Bilanz der Gesellschaft eintreten. Ob dies steuerneutral erfolgen kann oder nicht bzw. die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung birgt, muss noch untersucht werden. Ausgang...