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BSG 04.04.2006 B 1 KR 7/05 R, NWB 23/2006 S. 182

Krankenversicherung | Anspruch auf nicht anerkannte ärztliche Behandlungsmethode gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung

Bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen steht gesetzlich Krankenversicherten auch die Kostenübernahme für eine nicht anerkannte Heilbehandlung oder ein nicht zugelassenes Medikament zu. Es muss dabei eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf gegeben sein (vgl. schon , NWB EN-Nr. 1476/2005) und die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Das BSG hat diese Vorgaben jetzt umgesetzt und eine Krankenkasse zur Kostenübernahme eines nur in Kanada, nicht aber in der EU zugelassenen Arzneimittels (Tomudex) verurteilt. Bei der Patientin musste zuvor eine Chemotherapie mit dem in der EU zugelassenen Wirkstoff „5-FU” wegen ...