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BGH 21.03.2006 XI ZR 63/05, NWB 23/2006 S. 180

Kapitalanlagerecht | Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank gegenüber Anlegern bei und nach einer Kapitalanlage

Inhalt und Umfang der Beratungspflichten einer Bank gegenüber ihren bzw. den von ihr vermittelten Anlegern hängen ab vom Wissensstand, der Risikobereitschaft und dem Anlageziel des Kunden einerseits sowie von der Konjunkturlage des Kapitalmarkts und den speziellen Risiken des Anlageobjekts andererseits. Während der Kunde bei der Anlageentscheidung jedoch über alle Risiken, einschließlich der unterschiedlichen Meinungen über die Kursentwicklung, unterrichtet werden muss, sind die Pflichten des Kreditinstituts nach getroffener Anlageentscheidung des Kunden geringer. Zwar kommt mit dem Anleger ein weiterer Beratungsvertrag zustande, wenn dieser sich beim Kreditinstitut erkundigt, wie er sich angesichts fallender Kurse verhalten soll. Eine Haftung der Bank löst dies aber nur bei Erteilung unri...