Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Rechtsanspruch auf Verpflegungspauschalen bei doppelter Haushaltsführung
Das NWB GAAAB-84350 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Aufgrund der Neuregelung des Verpflegungsmehraufwands ab 1996 hat ein Steuerpflichtiger bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden. (2) Zu den einzelnen Kostenarten bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung. Dazu führt der Senat weiter aus: Liegt eine doppelte Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vor, kann der Steuerpflichtige den Mehraufwand für Verpflegung, die Fahrtkosten, die notwendigen Kosten der Unterkunft und sonstige Kosten (hier: Umzugskosten) als Werbungskosten geltend machen. Als Fahrtkosten können Aufwendungen jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als Werbungskosten abgezogen werden. Hinsichtlic...