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BFH 30.03.2006 V R 12/04, NWB 23/2006 S. 176

Finanzgerichtsordnung | Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids grundsätzlich kein Rechtsmissbrauch

Wie der NWB FAAAB-84787 entschieden hat, ist es nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Finanzamt nach Ergehen eines Gerichtsbescheids mündliche Verhandlung beantragt und gleichzeitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, nachdem es einen Abhilfebescheid entsprechend dem Gerichtsbescheid erlassen hat.