Gründe und Formen typisierender Unternehmensbewertung (Zusammenfassung)
Erst Typisierungen machen das Konzept des Entscheidungswerts praktisch anwendbar. Hierbei handelt es sich in der Regel um überschaubare Eingriffe, mit denen streng subjektbezogene Wertdeterminanten beispielsweise durch mittlere Ausprägungen einer möglichst ähnlichen Referenzgruppe ersetzt werden. Erhebliche Verwerfungen ergeben sich bei Arbitriumwerten. Der Beitrag wendet sich gegen die herrschende Meinung, Schiedswerte ließen sich (unter realen Bedingungen) nur aus den Entscheidungswerten der beiden Konfliktparteien ableiten, da dies wegen des unüberwindbaren Informationsgefälles und Eigeninteressen scheitert. Auch die Jurisprudenz fordert häufig marktübliche Preise statt personenbezogener Werte als Schiedsbetrag. Eine Verbindung gelingt durch die Überlegung, daß der Preis durch die Entscheidungswerte des marginalen Verkäufers und Käufers bestimmt wird. Geeignete Typisierungen, die allerdings von den Vorgaben des „objektivierten Unternehmenswerts” nach IDW S1 abweichen, eröffnen einen Ausweg.
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Fundstelle(n):
BFuP 2/2006 Seite 144
HAAAB-84542