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StuB Nr. 9 vom Seite 359

Entwurf eines Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse

Das Bundeskabinett hat am den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf des Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft mit zahlreichen Sofortmaßnahmen zur Bürokratieentlastung insbesondere des Mittelstandes (vormals als Mittelstands-Entlastungs-Gesetz bezeichnet) verabschiedet. Das Bundeskabinett verständigte sich zugleich auf einen umfangreichen Katalog mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen, die noch in der laufenden Legislaturperiode in größere Reformvorhaben integriert werden sollen. Steuerlich sind folgende Inhalte vorgesehen:

  • Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen von 350 000 € auf 500 000 €,

  • Ausweitung der Kleinbetragsrechnungen (zukünftig 150 €) i. S. des § 33 Satz 1 UStDV,

  • Beschränkung der Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 und 4 UStG.

Der Maßnahmenkatalog für längerfristige Reformvorhaben umfasst im Wesentlichen Erleichterungen bei der Unternehmensgründung und -übertragung im Steuer- und Umweltrecht sowie bei den Sozialversicherungsmeldepflichten des Arbeitgebers. Geplant sind neben einer Novelle des GmbH-Gesetzes beispielsweise Erleichterungen beim Handels- und Unternehmensregister. Der LSt-Jahresausgleich des Arbeitg...