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Rechtsprechung zur Steuerberaterprüfung
I. Unwilliger Gesichtsausdruck des Prüfers in der (mündlichen) Steuerberaterprüfung verletzt nicht den Grundsatz der Chancengleichheit
Das FG Rheinland-Pfalz, das nicht nur für das Steuer- und Kindergeldrecht, sondern auch für berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater (u. a. Prüfungsentscheidungen der Steuerberaterprüfung) zuständig ist, hat mit Urteil vom (Az. 2 K 1410/05) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen die Durchführung der mündlichen Steuerberaterprüfung von einer Kandidatin, die die Prüfung nicht bestanden hat, beanstandet werden kann.
Im Streitfall war die Kandidatin nach dem schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung zwar zur mündlichen Prüfung zugelassen worden. Ihre Leistungen in der mündlichen Prüfung wurden jedoch so bewertet, dass sich ein für das Bestehen der Steuerberatungsprüfung negatives Prüfungsgesamtergebnis ergab. Die drei Mitbewerber bestanden die Prüfung.
Vor dem FG Rheinland-Pfalz führte die Klägerin gegen die Bewertung der mündlichen Prüfung Klage und begründete das u. a. damit, dass sie die Prüfungskommission „schlecht behandelt” habe. Die Protokollierung der mündlichen Prüfung und die Zus...