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SteuerStud Nr. 6 vom Beilage Seite 20

Die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren und verbindliche Auskunft

von Walter Knoll und Dr. Oliver Zugmaier, München

I. Vorbemerkungen

Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberater-Prüfung teil. Die Teilnahme an der Püfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis der Autoren zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne weiteres zu erlangen ist. Der Beitrag stellt die wichtigsten Fragen rund um die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung dar.

II. Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an der Steuerberater-Prüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorbildung
Regel-
studienzeit
Praktische Tätigkeit *
Abgeschlossenes
- wirtschaftswissenschaftliches
Hochschulstudium
- anderes Hochschulstudium mit
wirtschaftswissenschaftlicher
Fachrichtung
- rechtswissenschaftliches
Hochschulstudium
mindestens 8 Semester
2 Jahre
weniger als
8 Semester
3 Jahre
Bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung
10 Jahre
Erfolgreich abgelegte Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nach bestandener Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf
7 Jahre
Beamter des gehobenen Dienstes ...