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Die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren und verbindliche Auskunft
I. Vorbemerkungen
Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberater-Prüfung teil. Die Teilnahme an der Püfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis der Autoren zeigt, dass die Zulassung in vielen Fällen nicht ohne weiteres zu erlangen ist. Der Beitrag stellt die wichtigsten Fragen rund um die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung dar.
II. Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der Steuerberater-Prüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung zur Steuerberater-Prüfung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier alternative Wege erlangt werden:
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Vorbildung | Regel- studienzeit | Praktische Tätigkeit
* |
Abgeschlossenes - wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium - anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung - rechtswissenschaftliches Hochschulstudium | mindestens 8 Semester | 2 Jahre |
weniger als 8 Semester | 3 Jahre | |
Bestandene Abschlussprüfung in einem
kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige
Vorbildung | 10 Jahre | |
Erfolgreich abgelegte Prüfung zum
geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nach bestandener
Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf | 7 Jahre | |
Beamter des gehobenen Dienstes ... |