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FG Baden-Württemberg 09.02.2006 3 K 307/02, NWB direkt 22/2006 S. 4

Kürzung der Förderung um Zuschuss der privaten Denkmalstiftung

Eine Förderung nach § 10 f EStG muss auch insoweit versagt werden, als die dem Grunde nach förderungsfähige Baumaßnahme durch einen Zuschuss einer Stiftung des bürgerlichen Rechts (Landesdenkmalstiftung) und nicht aus öffentlichen Kassen finanziert worden ist. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass mit § 7 i Abs. 1 Satz 7 EStG eine Kürzung wegen anderer als öffentlicher Zuschüsse ausgeschlossen werden sollte. Die wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen ist notwendige Voraussetzung für die steuerliche Förderung auf ein Baudenkmal bezogener Kosten im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Es ist nicht Zweck des Gesetzes, einen Steuerpflichtigen in Bezug auf Aufwendungen zu entlasten, die er gar nicht trägt. Dies gilt uneingeschränkt dann, wenn es sich um einen echten Investitionszuschuss, d. h. einen auch im Interesse des ...