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BFH 23.03.2011 X R 33/05, NWB direkt 22/2006 S. 4

Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4a EStG für das Jahr 1999

§ 4 Abs 4a EStG ist für das Jahr 1999 anwendbar. Die Änderung der Anwendungsnorm des § 52 Abs. 11 EStG durch das StÄndG 2001 beinhaltet keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.