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FG Sachsen-Anhalt 25.01.2006 2 K 1239/05, NWB direkt 22/2006 S. 3

Nach Ablauf der Einspruchsfrist eingelegter Einspruch

Hatte das Finanzamt einen Einspruch wegen Versäumung der Einspruchsfrist als unzulässig verworfen, ist eine Klage gegen den Einspruchsbescheid, mit der die rechtzeitige Einspruchseinlegung geltend gemacht wird, als unbegründet abzuweisen, wenn die angekündigten Nachweise für die rechtzeitige Einspruchseinlegung nicht vorgelegt werden.