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FG Baden-Württemberg 20.04.2006 3 K 238/02, NWB direkt 22/2006 S. 1

Schätzung einer Haftungsquote

Macht der Haftungsschuldner nach Aufforderung des Finanzamts keinerlei Angaben über die im Haftungszeitraum bestehenden Gesamtverbindlichkeiten und Zahlungen auf diese, ist die Schätzung einer Haftungsquote von 100 v. H. nicht zu beanstanden.