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Umsatzsteuerpflicht gewerblicher Anbieter von Glücksspielen ab
Am wurde das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” im BGBl 2006 I S. 1095 verkündet und trat am in Kraft. Durch die Neufassung von § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG unterliegen die bisher umsatzsteuerfreien Umsätze der öffentlichen Spielbanken damit der Umsatzsteuerpflicht. Gleichzeitig sind auch die Umsätze aller gewerblichen Anbieter von Glücksspielen ab dem umsatzsteuerpflichtig.
BBK F. 15 S. 1387