Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftungsfragen im GmbH-Recht
Mögliche Existenzgefährdungen für Geschäftsführer und Gesellschafter
Wirtschaftliches Handeln ist mit Risiken verbunden und löst bei einem Fehlverhalten nicht selten Haftungsansprüche Dritter aus. Dies betrifft Geschäftsführer als vertretungsberechtigtes Organ ebenso wie Gesellschafter; die „Flut” an Rechtsprechung unterstreicht die Praxisrelevanz der Haftungstatbestände.
I. Einführung
Geschäftsführer und Gesellschafter können aus ihrer Organstellung heraus einem beträchtlichen Haftungsrisiko unterliegen, dem sich die Handelnden bewusst sein sollten. Mit dem folgenden Beitrag soll ein Überblick über relevante Haftungstatbestände vermittelt werden, wobei das Thema wegen der Begrenztheit des Umfangs nicht auf Vollständigkeit angelegt sein kann.
II. Haftungsfragen im Einzelnen
1. Kapitalaufbringung
Der ordnungsgemäßen Aufbringung des Haftungskapitals kommt eine zentrale Bedeutung zu. Gem. § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Stammkapital derzeit mindestens 25.000 €. Die S. 586Anmeldung zum Handelsregister darf gem. § 7 Abs. 2 GmbHG erst erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage ein Viertel einbezahlt ist (sog „Bargründung”), mindestens jedoch 12.500 €. Sacheinlagen (sog. „Sachgründung”) sind gem. § 7 Abs. 3 GmbHG vor der Anmeldung vollständig zu bewirken; dere...