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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 294

Die Nutzungsentnahme im Einkommensteuerrecht

von Dipl.-Finanzwirt (FH), Dipl.-Jurist Timo Hartman, Dortmund

I. Einleitung

Die Entnahme ist ein zentraler Begriff des Steuerrechts und spielt in Ausbildung wie Praxis eine bedeutende Rolle. In ihrer Vielgestaltigkeit ist sie einerseits in der steuerrechtlichen Ausbildung regelmäßig Gegenstand von Prüfungen, andererseits bietet sie dem Praktiker nicht wenige Gestaltungsmöglichkeiten. Entnahmen im Sinne des Einkommensteuerrechts umfassen dabei nicht nur Sachentnahmen. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG können Entnahmen auch Nutzungen sein. Dies ist in praxi nichts weiter Ungewöhnliches, begegnen dem Steuerrechtler solche Nutzungsentnahmen doch alltäglich. Insbesondere die private Nutzung des betrieblichen Pkw ist ein selbst dem steuerrechtlichen Laien bekannter Unterfall der Nutzungsentnahme, die etwa durch die Einführung der 1 %-Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG oder das Erfordernis eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG auch neben § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ausdrücklichen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat. Neben der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw erfasst die Nutzungsentnahme jedoch noch eine Reihe weiterer Fälle. Beispielhaft seien hier nur die private Nutzung eines betrieblichen Gebäudes, die private Telefonnutz...