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BFH 15.12.2005 III R 82/04, StuB 8/2006 S. 320

Einkommensteuer | Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

Vollendet das arbeitslose Kind während des laufenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr, so dass es nicht mehr nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG als Kind zu berücksichtigen ist, und überschreiten seine bis dahin zugeflossenen Einkünfte und Bezüge den maßgebenden anteiligen Jahresgrenzbetrag, ist die Familienkasse nach § 70 Abs. 4 EStG berechtigt, die Festsetzung des Kindergeldes vor Ablauf des Kalenderjahres aufzuheben, wenn in den verbleibenden Monaten des Kalenderjahres offenkundig auch nicht die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Berücksichtigung als Kind vorliegen (Bezug: § 32 Abs. 4, § 70 Abs. 4 EStG).NWB NAAAB-80120

Praxishinweise: Die Kindergeldfestsetzung kann aufgehoben werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass der Grenzbetrag überschritten wurde. Eine Aufhebung aufgrund einer „anderen S. 321Prognose” kommt also regelmäßig nicht ...