Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Aufhebung der Kindergeldfestsetzung
Vollendet das arbeitslose Kind während des laufenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr, so dass es nicht mehr nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG als Kind zu berücksichtigen ist, und überschreiten seine bis dahin zugeflossenen Einkünfte und Bezüge den maßgebenden anteiligen Jahresgrenzbetrag, ist die Familienkasse nach § 70 Abs. 4 EStG berechtigt, die Festsetzung des Kindergeldes vor Ablauf des Kalenderjahres aufzuheben, wenn in den verbleibenden Monaten des Kalenderjahres offenkundig auch nicht die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Berücksichtigung als Kind vorliegen (Bezug: § 32 Abs. 4, § 70 Abs. 4 EStG).▶NWB NAAAB-80120
▶Praxishinweise: Die Kindergeldfestsetzung kann aufgehoben werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass der Grenzbetrag überschritten wurde. Eine Aufhebung aufgrund einer „anderen S. 321Prognose” kommt also regelmäßig nicht ...