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Einkommensteuer | Aufwendungen zur Ablösung eines Erbbaurechts als Herstellungskosten
Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 EStG; § 255 HGB).▶NWB VAAAB-80862
▶Praxishinweise: Bei der Zurechnung zu Werbungskosten bzw. Herstellungskosten ist nach dem Zweck der Aufwendungen zu unterscheiden. Werden die Aufwendungen vom Erbbauverpflichteten (= Grundstückseigentümer) zum Zweck der Neubebauung getätigt, so liegen Herstellungskosten vor (Veranlassungszusammenhang mit der Neubebauung).