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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 1795/05 Kg EFG 2006 S. 909 Nr. 12

Gesetze: EStG § 77

Abzweigung des Kindergeldes und Kostenerstattung für das Einspruchsverfahren wegen Kostenerstattung

Leitsatz

  1. Für ein Vorverfahren wegen Kostenerstattung für ein Einspruchsverfahren in Kindergeldsachen scheidet eine analoge Anwendung des § 77 Abs. 1 EStG aus; für einen Kostenerstattungsanspruch wegen derartiger Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren fehlt es daher an einer gesetzlichen Grundlage.

  2. Ob für das Einspruchsverfahren wegen Abzweigung von Kindergeld selbst nach dem Gesetz ein Kostenerstattungsanspruch besteht, kann offen bleiben, wenn die Familienkasse die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen dem Grunde nach bindend festgestellt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 909 Nr. 12
IAAAB-84157

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