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Verlängerung der Wirtschafts- und Steuerregelung für die Kanarischen Inseln
Im Dezember 2005 hat die Europäische Kommission einer Verlängerung der Wirtschafts- und Steuerregelung für die Kanarischen Inseln zugestimmt. Die Kommission hat diese Beihilfe auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Leitlinien für Regionalbeihilfen (ABl EG Nr. C 74 v. ) untersucht und dabei berücksichtigt, dass die Kanarischen Inseln gemäß der Ausnahmebestimmung von Art. 87 Abs. 3a) EGV für Beihilfen zugunsten von Regionen mit hoher Unterbeschäftigung bzw. niedriger Lebenshaltung bis in Betracht kommen. Mit einem Subventionspaket von insgesamt 270,5 Mio € soll die Wirtschaftstätigkeit auf den Kanarischen Inseln gefördert werden, damit die in diesem als Randregion eingestuften Gebiet angesiedelten Unternehmen ihre geographisch bedingten Strukturnachteile überwinden können.
Das Maßnahmenpaket beinhaltet u. a. auch Steuervergünstigungen für von Betrieben in der sog. kanarischen Sonderzone erwirtschaftete Unternehmensgewinne. Die kanarische Sonderzone ist ein von der EU-Kommission im Januar 2000 genehmigtes Niedrigsteuergebiet, das im Rahmen der EU geschaffen wurde und das Ziel hat, die Entwicklung der Wirtschaft auf den insgesamt si...