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FG Baden-Württemberg 16.03.2006 6 K 177/03, NWB direkt 21/2006 S. 10

Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieb gewerblicher Art

Die Auslegung der Vorschrift des § 27 Abs. 7 KStG n. F. führt zu dem Ergebnis, dass eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2, 7 KStG n. F. nur für solche Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorzunehmen ist, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln oder die in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) EStG n. F. genannten Umsatz- oder Gewinngrenzen tatsächlich im maßgebenden Streitjahr überschreiten. Dies gilt auch für den Sonderausweis über die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen entstandenen Beträge des Nennkapitals. Denn § 28 Abs. 1 Satz  4 KStG n. F. verweist auf die entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 2 KStG n. F. in welchen § 27 Abs. 7 KStG n. F. hineinzulesen ist. Die Vorschrift des § 38 Abs. 1 KStG n. F. über die gesonderte Feststellung des positiven Endbetrags i. S. von § 36 Abs. 7 KStG n. F. findet auch zum Schluss der folgenden Wirt...