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FG Sachsen 02.03.2005 5 K 1691/02 (Kg), NWB direkt 21/2006 S. 7

Handwerksgeselle auf Wanderschaft

Ein Handwerksgeselle auf Wanderschaft, der während seiner Wanderschaft eine systematische Anleitung oder Unterrichtung theoretischer oder praktischer Natur z. B. in Werkstoffkunde oder in Arbeitstechniken durch eine fachlich autorisierte Stelle nicht erfährt, wird nicht für einen Beruf ausgebildet.