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Ernsthafte Zusage bei mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Der Aussteller einer Bescheinigung über eine Parteispende durch Verzicht auf Aufwendungsersatz haftet nicht wegen Ausstellens einer unrichtigen Spendenbescheinigung, wenn dem Auftragnehmer zivilrechtlich wirksam ein vertraglicher Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen eingeräumt worden ist, der nicht unter der Bedingung des Verzichts stand. Im Streitfall war der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien darauf gerichtet, für die Partei gegen Auslagenersatz unentgeltlich tätig zu werden. Für die Rechtswirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung ist es unerheblich, ob der Landesverband bzw. die Partei wirtschaftlich leistungsfähig sind. Soweit das (BStBl 1999 I S. 591) die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Indiz dafür ansieht, dass der...