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BMF 10.05.2006 IV B 1 - S 1321 EST - 1/06, NWB direkt 21/2006 S. 3

Gegenseitige Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland

Das BMF hat die mit der Republik Estland getroffene Absprache vom zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke veröffentlicht. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.