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Grunderwerbsteuer | Grundstücksübertragungen zwischen Träger öffentlicher Verwaltung und GmbH, deren Alleingesellschafter er ist
Wie der NWB TAAAB-83874 entschieden hat, ist die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier: Bereitstellung von Krankenhäusern) erfolgende unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger öffentlicher Verwaltung (hier: Landkreis) auf eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, keine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und deshalb auch nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. – Anmerkung: Im Streitfall hatte ein Landkreis in Brandenburg ein Grundstück mit Krankenhausgebäude mit notariell beurkundetem Schenkungsvertrag auf eine Krankenhaus-GmbH übertragen, deren Alleingesellschafter er war. Weil nach brandenburgischem Landesrecht die Sicherstellung der Krankenversorgung in Krankenhäusern eine öffentliche Aufgabe der Landkreise ist, handelte der Landk...