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FG Münster 04.11.2005 4 K 2284/01 E, NWB direkt 20/2006 S. 4

Besondere Umstände, die auf Veräußerungsabsicht schließen lassen

Auch die Veräußerung lediglich eines Objekts begründet einen gewerblichen Grundstückshandel, wenn ein auf 3 Jahre befristetes und bis zum Fristablauf unwiderrufliches Angebot zum Verkauf eines vom Steuerpflichtigen selbst erworbenen Erbbaurechts gemacht wird.