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OFD Rheinland 04.05.2006 Nr. 9/2006, NWB direkt 20/2006 S. 9

Steuerpflicht der Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken

Mit der Gesetzesänderung durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. (BGBl 2006 I S. 1095) in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, die am in Kraft getreten ist, werden die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, erstmals in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen. Somit sind auch die Umsätze von gewerblichen Glücksspielanbietern wieder umsatzsteuerpflichtig.