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BGH 18.01.2006 VIII ZR 71/05, NWB 20/2006 S. 162

Mietrecht | Einbehalt eines Teils der Mietkaution zur Betriebskostenabrechnung

Der Vermieter ist berechtigt, nach Beendigung des Mietverhältnisses einen angemessenen Teil der Kaution im Hinblick auf die noch vorzunehmende Betriebskostenabrechnung einzubehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. Wie lange der Vermieter den angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Frist kann auch sechs Monate übersteigen. Eine Pflicht des Vermieters zur Abrechnung innerhalb der laufenden Abrechungsperiode besteht jedenfalls nicht, zumal er noch nicht auf die Daten der Versorgungsunternehmen zurückgreifen kann (). – Anmerkung: Ob eine Nachforderung zu erwarten ist und in welcher Höhe die Mietkaution einbehalten werden kann, dürfte insbesondere von den Abrechnungen und der Höhe etwa...