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BFH 28.06.2005 I R 33/04, NWB 20/2006 S. 155

Einkommensteuer | Regelungsbereich des Freistellungsverfahrens gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 1997

Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte NWB UAAAB-69742 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Im Freistellungsverfahren nach § 50d EStG 1997 ist nur darüber zu befinden, ob aus den darin bestimmten Gründen eine Freistellung von der deutschen Steuer geboten ist. Die Frage, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen oder ob diese Einkünfte aus anderen Gründen von der Besteuerung freizustellen sind, ist demgegenüber außerhalb des Verfahrens nach § 50d EStG 1997 zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt nicht dem Bundesamt für Finanzen, sondern dem nach den allgemeinen Regeln zuständigen Finanzamt (Bestätigung des , BStBl 2004 II S. 560). (2) Zur Unterscheidung zwischen einem Freistellungsbescheid gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 1997 und einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG 1997 (Anschluss an BStBl 2001 II S. 291BStBl 2002 II S. 819