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Haftung des GmbH-Geschäftsführers für vor Stellung des Insolvenzantrags fällige Lohnsteuern
Nach einem erhöhen sich die Chancen des GmbH-Geschäftsführers, sich gegen einen Haftungsbescheid über Lohnsteuern zu wehren.
Der Geschäftsführer kann danach geltend machen, dass seine Pflichtverletzung (die Nichtabführung der Lohnsteuer) nicht kausal für den Schaden des FA (Ausfall der Lohnsteuer) gewesen sei, weil der Insolvenzverwalter die Zahlung, wenn sie der Geschäftsführer tatsächlich geleistet hätte, nach § 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 InsO erfolgreich hätte anfechten können. Ein derartiges Anfechtungsrecht steht dem Insolvenzverwalter bei Zahlungen zu,
wenn sie in dem Zeitraum von drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags erfolgt sind,
die GmbH als Schuldnerin im Zeitpunkt der Zahlung zahlungsunfähig war und
wenn der Gläubiger (FA) zu dieser Z...