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Indien | Haushaltsgesetz 2006/2007
Am hat der indische Finanzminister Shri P. Chidambaram dem Parlament den neuen Haushaltsplan für 2006/2007 vorgelegt. Darin sind u. a. folgende wichtige Steuerrechtsänderungen für das kommende Steuerjahr vom bis enthalten: Bei der im April 2005 eingeführten 20 %igen Pauschalbesteuerung bestimmter Zuwendungen und geldwerter Vorteile des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer ist die Übernahme von Reisekosten künftig mit einem Steuersatz von 5 % zu versteuern. Der Mindeststeuersatz für Gesellschaften soll von 7,5 % auf 10 % angehoben werden. Der Umsatzsteuersatz für bestimmte Dienstleistungen („Service Tax”) wird von 10 % auf 12 % erhöht und die Steuerpflicht auf weitere Serviceleistungen, wie z. B. Werbung und Kreditkarten, ausgedehnt. Ab dem soll in Indien...