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FG Rheinland-Pfalz 07.03.2006 6 K 1346/03 Z, NWB direkt 19/2006 S. 11

Stromsteuerbegünstigung für Widerstandsfußbodenheizungen

Eine Stromsteuerbegünstigung gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 StromStG kann auch für Widerstandsfußbodenheizungen in Anspruch genommen werden, soweit die Stromaufnahme aus dem Stromnetz während der Schwachlastphase und die Wärmeabgabe tagsüber erfolgt.