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Kirchensteuer: Wirksamkeit eines behaupteten Kirchenaustritts bei Auslandsaufenthalt
Durch den Fortzug aus Bayern endet nicht die durch die Taufe erworbene konfessionelle Bekenntniszugehörigkeit, sondern nur die räumliche Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Zugehörigkeit lebt wieder auf, sobald neuerlich ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern begründet wird.