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FG Nürnberg 19.10.2004 VI 260/2003, NWB direkt 19/2006 S. 11

Kirchensteuer: Wirksamkeit eines behaupteten Kirchenaustritts bei Auslandsaufenthalt

Durch den Fortzug aus Bayern endet nicht die durch die Taufe erworbene konfessionelle Bekenntniszugehörigkeit, sondern nur die räumliche Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Zugehörigkeit lebt wieder auf, sobald neuerlich ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern begründet wird.