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BMF 14.03.2006 S 2495, NWB direkt 19/2006 S. 7

Vordruckmuster für die Altersvorsorgezulage

Nach § 92 EStG ist die Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen. Das BMF hat das geänderte Vordruckmuster bekannt gemacht. Das geänderte Vordruckmuster ist erstmalig für die Bescheinigung für das Jahr 2006 zu verwenden.