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Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise bei Übertragung stiller Reserven
Während der Gültigkeitsdauer des § 6b Abs. 10 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 konnten die stillen Reserven, die infolge der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehörenden Wirtschaftsguts aufgedeckt wurden, nicht auf Reinvestitionen im Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft übertragen werden. Das galt auch dann, wenn der veräußernde Gesellschafter als einziger am Vermögen der Schwestergesellschaft beteiligt war. Der Senat hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6b EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Insbesondere vermag er solche Bedenken nicht daraus herzuleiten, dass die Vorschrift nur drei Jahre lang (Veranlagungszeitraum 1999, 2000 und 2001) galt. Ob etwas anderes für den Veranlagungszeitraum 2001 gelten könnte, in dem infolge der Änderung durch das...